Schadstoff-sanierung sicher durchführen in gesetzlich geeigneten Entsorgungsbehälter

1
Bezahlen leicht gemacht

Der Gesetzgeber macht beim Umgang mit Asbest und Mineralwolle klare Vorgaben: TRGS 519 + TRGS 521

Entsorgungsbehälter müssen staubdicht und richtig gekennzeichnet sein:
Asbestentsorgung (6)
Bindemittel/Sprühgerät (4)
Mineralwolleentsorgung (6)
Containerbags (8)

Für die sichere Sanierung braucht es entsprechenden Arbeitsschutz PSA und Zubehör:
Einwegschutzanzüge (4)
Einwegmasken (2)
Handschuhe (5)
Zubehör (7)

Asbestentsorgung

TRGS 519

Plattenbags + Bruchstücke

Restfaserbindemittel

HAWETOL 10/25 Liter

Drucksprühgerät TUKAN

MiRAWOentsorgung

TRGS 521

transparentes / weißes Gewebe

Containerbags

für Mulden & Abroller

ab 7 cbm bis 44 cbm

einwegSchutzanzüge

Coverbase / Covertex

PSA Kategorie III / Typ 5/6

atemschutzMasken

FFP2-/FFP3-Masken NR D

EN 149:2001+A1:2009 CE 0161

Handschuhe

Hitflex / Nitril  Feinstrick

Schnittschutz / Elektrostatisch

Zubehör

Warntafeln Klebe-/Absperrband

Aufkleber Asbest / LDPE-Sack ..

Herausragende Kompetenz seit 1995

Top Preis-Leistungsverhältnis

Hohe Qualität, kurze Lieferzeiten

Globaler Einkauf

Erstklassige Beratung

Über 6.000 zufriedene Kunden

Der Gesetzgeber verlangt höchste Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Asbest. Diese werden u.a. in der TRGS 519 formuliert, die sich mit Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten befasst. Danach sind Faserfreisetzungen vom Zeitpunkt der Abfallaufnahme bis zur Entsorgung zu vermeiden. Spezifiziert wird dies durch das Merkblatt der Ländergemeinschaft Abfall (LAGA) zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle: Es sollen gut verschließbare Kunststoffgewebesäcke (Big-Bags, Plattensäcke) verwendet werden. Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderen Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, deren freigesetzte Fasernstäube als krebserzeugend bewertet werden. Künstliche Mineralfasern (KMF) sind aus mineralischen Rohstoffen synthetisch hergestellte Fasern.