Schadstoff-sanierung sicher durchführen in gesetzlich geeigneten Entsorgungsbehälter
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Der Gesetzgeber macht beim Umgang mit Asbest und Mineralwolle klare Vorgaben: TRGS 519 + TRGS 521
Entsorgungsbehälter müssen staubdicht und richtig gekennzeichnet sein:
Asbestentsorgung (6)
Bindemittel/Sprühgerät (4)
Mineralwolleentsorgung (6)
Containerbags (8)
Für die sichere Sanierung braucht es entsprechenden Arbeitsschutz PSA und Zubehör:
Einwegschutzanzüge (4)
Einwegmasken (2)
Handschuhe (5)
Zubehör (7)
Asbestentsorgung
TRGS 519
Plattenbags + Bruchstücke
HAWETOL 10/25 Liter
Drucksprühgerät TUKAN
TRGS 521
transparentes / weißes Gewebe
für Mulden & Abroller
ab 7 cbm bis 44 cbm
Coverbase / Covertex
PSA Kategorie III / Typ 5/6
FFP2-/FFP3-Masken NR D
EN 149:2001+A1:2009 CE 0161
Hitflex / Nitril Feinstrick
Schnittschutz / Elektrostatisch
Warntafeln Klebe-/Absperrband
Aufkleber Asbest / LDPE-Sack ..
Der Gesetzgeber verlangt höchste Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Asbest. Diese werden u.a. in der TRGS 519 formuliert, die sich mit Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten befasst. Danach sind Faserfreisetzungen vom Zeitpunkt der Abfallaufnahme bis zur Entsorgung zu vermeiden. Spezifiziert wird dies durch das Merkblatt der Ländergemeinschaft Abfall (LAGA) zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle: Es sollen gut verschließbare Kunststoffgewebesäcke (Big-Bags, Plattensäcke) verwendet werden. Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderen Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, deren freigesetzte Fasernstäube als krebserzeugend bewertet werden. Künstliche Mineralfasern (KMF) sind aus mineralischen Rohstoffen synthetisch hergestellte Fasern.